WICHTIG: Cites Bestimmungen

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  • Servus Leute.


    Ich hoffe der Link führt nun auch direkt zum Flora Bereich. http://www.cites.org/eng/app/appendices.php
    Einige KuaS sind auch mit drauf und im Anhang I + II- somit meldepflichtig.


    Trifft auch für Orchidaceae spp. zu .. Da kommt Freude auf .. ich darf also einen ordentlichen Zettel schreiben für die untere Naturschutzbehörde....


    Was macht Ihr? Ich weiß nicht, ob das Ganze nun hochgestuft wurde oder schon lange bei KuaS besteht..


    LG

  • Ich denke, so ist es.
    Stell Dir einmal vor, ein Botanischer Garten Berlin Dahlem sollte seine Pflanzen nachträglich melden.............. :wacko:
    Und dann tausende von Privatsammlungen....................wer soll das bitte kontrollieren?! :thumbdown:

    Sukkulentenfieber ist eine schwere Krankheit! Wer sich infiziert hat, ist nicht zu retten!
    We do not forgive!! We do not forget!!
    Tom

  • Da hat sich nichts verändert und das ist der alte Stand. Komplizierte Grauzone... Kurz gesagt: Rein theoretisch könnte man dem Privatsammler einen Strick drehen, wenn er nicht nachweisen kann, woher er seine Pflanzen hat, welche auf der CITES-Liste stehen. Die Realität ist natürlich etwas ganz anderes. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass jemand unsere Sammlungen genauer inspiziert...?
    Bei Ein- und Ausfuhr müssen Pflanzen aus den CITES-Anhängen am Zoll vorbei - und das ist natürlich dann wieder eine ganz andere Baustelle.


    @ Benni: Ich würde das an deiner Stelle einfach höflich zur Kenntnis nehmen aber ganz gewiss keinen Handlungsbedarf daraus machen. Kannst du letztendlich nachweisen, dass alle deine Orchideen aus Samen hier großgezogen wurden? Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.

    "Man vermeide, wenn man sich schon mit Kakteen befassen will, jede Art von Humor und Toleranz." - Glossen-Autor aculeatus in der Stachelpost 1969

  • Wie Sabel sagt: die Cites-Bestimmungen regeln die Ein- und Ausfuhr. Du brauchst dir keine zu Sorgen machen. Ein Gang zur Naturschutzbehörde ist nicht notwendig. ;)


    Der Handel mit künstlich vermehrten Pflanzen (Cites I oder II) unterliegt innerhalb der EU - soweit ich weiß - keinen Beschränkungen. Mit der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 578/2013 vom 17. Juni 2013 wurde die Einfuhr von bestimmten, wild lebenden Pflanzen aus den Ursprungsländern verschärft.


    Da ich mit der Einfuhr von Pflanzen bereits Erfahrungen gesammelt habe, möchte ich mich hier kurz dazu äußern. Wer Pflanzen außerhalb der EU kaufen möchte, sollte darauf achten, daß der Verkäufer ein Phytosanitaryzertifikat und eine Citesbescheinigung ausstellt. Beide Dokumente sind für die Einfuhrgenehmigung notwendig und müssen beim Bundesamt für Naturschutz vorgelegt werden: http://www.bfn.de/0305_antrag.html
    Den Antrag auf eine Einfuhrgenehmigung sollte man beim BfN vor dem Versand der Pflanzen stellen. ;) Der Zoll lässt nur Pflanzen passieren, die eine EG-Genehmigung (ehemals Cites) haben. Die Bearbeitung des Antrags beim BfN kann bis zu einem Monat dauern, und, der Antrag kann auch abgelehnt werden. Wer privat Pflanzen einführt, muss sich im Klaren darüber sein, dass Gebühren für Amtshandlungen des BfN anfallen. Die Mindestgebühr beträgt 5 Euro. Eine weitere Gebühr fällt unter Umständen für die amtsärztliche Untersuchung an (bei mir: Zahlungsempfänger Deutsche Post). Die Abfertigung durch den Zoll kann zeitintensiv sein. Meine Sendung kam nach 7 Tagen durch den Zoll.


    Ich habe im Juni dieses Jahres zwei in Thailand künstlich vermehrte Euphorbien (Cites I !!!)für umgerechnet 15 Euro gekauft. Die Citesbescheinigung vom Verkäufer kostete etwa 3 Euro und 8 Euro die Versandkosten. Ich musste keine Zollabgaben zahlen. Hinzu kamen noch die Mindestgebühr vom BfN, 5 Euro, und 10 Euro für die amtsärztliche Untersuchung. Ja, 41 Euro für zwei Pflanzen sind viel Geld, doch diese Pflanzen wurden in jener Zeit von keinem Händler in Europa angeboten, und sind – wenn sie hier verkauft werden - viiiiel teurer.